Im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII soll dem Kind oder Jugendlichen, Erziehungshilfe in einer anderen familiären Lebensform geboten werden, die entweder befristet oder auf Dauer angelegt ist.
Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Immer wieder stellen sich familiäre Situation jedoch so dar, dass Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht genügend übernehmen können. Gründe hierfür sind oftmals, gesundheitliche Einschränkungen, psychische Erkrankungen oder interfamiläre Konflikte. Wenn trotz diverser Hilfsangebote keine mittel- oder langfristige Veränderung in Sicht ist, die sich positiv auf die Entwicklung des jungen Menschen auswirkt, wird mitunter eine außerhäusliche Unterbringung notwendig.
Dauerpflegestellen bieten dann Kindern und Jugendlichen einen sicheren Lebensort. Durch verlässliche Beziehungs- und Bindungsangebote könne sie hier in ihrer emotionalen – und sozialen Handlungskompetenz gefördert werden. Zudem erfahren sie eine akzeptierende Haltung gegenüber ihrem Herkunftssystem. Dies beinhaltet auch eine konstruktive Ausgestaltung möglicher Umgangskontakte. Zudem dient die Unterbringung in einer Dauerpflegestelle der Entwicklung einer Lebensperspektive für den jungen Menschen.
PLUS Jugendhilfe erfüllt ein breitgefächertes Aufgaben- und Leistungsspektrum, dass im wesentliche die Akquise und Auswahl von Dauerpflegestellen, die pädagogische Beratung der Dauerpflegestelle/Pflegeeltern, die Koordination, die Vernetzung und Prozesssteuerung der Hilfsmaßnahme umfasst.
Das Leistungs- und Aufgabenprofil der pädagogischen Fachberatung beinhaltet im Detail:
Prozessbegleitende Beratung der Dauerpflegestellen:
Begleitung des Pflegekindes