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ZEIT

PFLEGE

PLUS Jugendhilfe hat sich auf die fachliche Auswahl, Begleitung sowie Beratung von Pflegefamilien spezialisiert. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Bereitschafts- oder Erziehungsstellen gem. § 33 (2) SGB VIII, bieten sie Kindern und Jugendlichen sichere Lebensorte damit diese durch verlässliche Beziehungs- und Bindungsangebote in ihrer emotionalen- und sozialen Handlungskompetenz gefördert sowie gefordert werden. Zudem erfahren sie eine akzeptierende Haltung gegenüber ihrem Herkunftssystem. So können nützlich, bestehende Beziehungsstrukturen unterstützt werden, um gemeinsam mit allen am Hilfeprozess beteiligten Personen, eine Lebensperspektive für den jungen Menschen entwickeln zu können.

ERZIEHUNGS­STELLEN

Für Kinder und Jugendliche mit erhöhten erzieherischen Bedarfen und /oder besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen stellen Erziehungsstellen nach §§ 27; 33 (2) SGB VIII eine Form der Familienhilfe dar, die in der Regel dauerhaft angelegt ist und dem jungen Menschen das Aufwachsen in einem familiären Beziehungs- und Bezugsrahmen ermöglichen soll damit seine individuelle Entwicklung gefördert und das Kindeswohl geschützt werden kann.

Erziehungsstellen werden gelebt und gestaltet von qualifizierten Pflegefamilien, bei denen eine Person über eine pädagogische Qualifikation verfügt.

ein passender Lebensort für…

In Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche beheimatet, deren Eltern ihren Erziehungsauftrag aufgrund eigener gesundheitlicher Einschränkungen, psychischer Erkrankungen oder unzureichender Erziehungskompetenz-(fähigkeit), nicht nachkommen können. Darüber hinaus junge Menschen, die in einer belastenden Lebenssituation aufwachsen und in ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung derart gefährdet sind, sodass eine außerhäusliche Unterbringung notwendig wird - das Kindswohl gefährdet ist.

Kriterien für die Aufnahme eines Kindes und eines Jugendlichen können sein:

  • Gesundheitliche Unterversorgung, Vernachlässigung im basalen Bereich
  • Soziale und Emotionale Entwicklungsverzögerungen und Defizite
  • Verhaltensauffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich
  • Schwierige Sozialisierungsbedingungen und daraus resultierende kritische Beziehungs- und Bindungsmuster
  • Anpassungsstörungen, bedingt durch problematische Lebenssituationen
  • Traumatische Lebenserfahrungen, Vernachlässigung und Missbrauch
  • Entwicklungsstörungen, in deren Folge die Teilnahme an Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a SGB VIII;

ZIELE

Ziel einer Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Erziehungsstelle nach §33 (2) SGB VIII ist die in der Regel dauerhafte Beheimatung des jungen Menschen, mit erhöhten erzieherischen Bedarfen, in einem familiären Beziehungs- bzw. Bezugsrahmen. In dieser soll seine individuelle und soziale-und emotionale Entwicklung werden.

Kinder und Jugendliche erfahren in dieser besonderen Form der Hilfe zur Erziehung ein kontinuierliches, verlässliches Beziehungsangebot, das tragfähig und belastbar ist, damit

  • der junge Mensch einen Sicherheits- und haltgebende familiäre Erziehungsstruktur erlebt,
  • neue Bindungserfahrungen gemacht werden können,
  • Kinder- und Jugendliche die Erziehungsstelle als familiären Ort des persönlichen Schutzes erleben,
  • eine Erziehungsstruktur erfahren werden kann, die das Pflegekind in seiner Gesamtpersönlichkeit akzeptiert und altersentsprechend fördert,
  • das Kind, der Jugendliche in seinen emotionalen Bedürfnissen wahrgenommen wird,
  • ein wertschätzender Umgang mit seinem Herkunftssystem ermöglicht und die Kontaktgestaltung und zum Wohl des Kindes aufgebaut werden kann,
  • das Pflegekind, perspektivisch bei der Erarbeitung seiner Lebens- und Zukunftsaussichten unterstützt wird.

Neben dem oben genannten Allgemeinzielen erfolgt die differenzierte Auftrags- und Zielklärung, individuell, im Rahmen des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII.

Leistungs­profil der PLUS Jugendhilfe

PLUS Jugendhilfe erfüllt ein breitgefächertes Aufgaben- und Leistungsspektrum, dass im wesentliche die Akquise und Auswahl von Erziehungsstellen, die pädagogische Beratung der Erziehungsstelle/Pflegeeltern, die Koordination, die Vernetzung und Prozesssteuerung der Hilfsmaßnahme umfasst.

Das Leistungs- und Aufgabenprofil der pädagogischen Fachberatung beinhaltet im Detail:

  • Durchführung des Bewerberverfahrens sowie Eignungsprüfung und Qualifikation
  • Auswahl der Erziehungsstelle und Vermittlung des Kindes /Jugendlichen (Matching- Prozess)

Prozessbegleitende Beratung der Erziehungsstelle:

  • Umfassende Zuständigkeit für die Beratung und Begleitung der Erziehungsstellen in den verschiedenen Phasen wie, Vermittlung, Anbahnung, Integration, aktuelle Erziehungsprozesse, Beendigung, Rückführung sowie Nachbetreuung
  • Regelmäßige, persönliche Kontakte in der Erziehungsstelle - Hausbesuche,
  • Telefonische Erreichbarkeit - 24 Stunden / 365 Tage -Krisentelefon
  • Einzel- und Familiengespräche, Erziehungsberatung
  • Schaffung von Entlastungsmöglichkeiten für die Erziehungsstelle (Kernfamilie)
  • Koordination zwischen allen am Hilfeprozess beteiligten Personen und Institutionen

Begleitung des Pflegekindes

  • Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem des Pflegekindes
  • Begleitung der Besuchs- und Umgangskontakte entsprechend der Hilfeplanvereinbarung