Pflegeeltern gesucht

einen sicheren Ort mit Kindern leben

Sie sind eine Einzelperson, ein (Ehe)Paar leben in Gemeinschaft, mit oder ohne Kinder?

Sie haben eine pädagogische Ausbildung oder sind bereit zur Qualifikation?

Sie können

Für ihr Können bekommen Sie:

Für ihre Tätigkeit als Pflegefamilie bekommen für jedes Pflegekind (altersgestafelt), monatlich ein steuerfreies Pflegegeld.
Das Pflegegeld setzt sich aus den sogenannten materiellen Aufwendungen und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Die Höhr beider Gelder wird durch Richtlinien des LVR Rheinland festgesetzt.
Mit den materiellen Aufwendungen sind alle Kosten zum Lebensunterhalt des Kindes abgedeckt (Nahrung, Kleidung, Strom, Taschengeld etc.).Für ihre Erziehungsleistung erhalten sie einen Erziehungsbeitrag.
Zudem einen pauschalen Beitrag zur Alterssicherung sowie Beiträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Als Erziehungsstelle steht ihnen, in Teilen, das Kindergeld zu.

Bei besonderen Anlässen können nach § 39 SGB VIII Beihilfeanträge gestellt werden (z.B. für Erstausstattung, Taufe, Einschulung, Klassenfahrten)

PLUS Jugendhilfe leistet für ihr Können

Sie sind interessiert?

Dann kommen wir ins Gespräch

Sie haben die Wahl:
einen sicheren Ort mit Kindern leben – als

Familiäre Bereitschaftspflege (FBB)

nach § 33 i.V.m. § 42 SGB VIII

Die familiäre Bereitschaftspflege (FBB) ist dann notwendig, wenn das Wohl des Kindes aufgrund krisenhafter Entwicklungen innerhalb des Herkunftssystems akut gefährdet oder dauerhaft nicht sichergestellt werden kann. In diesem Fall nimmt das Jugendamt sein stattliches Wächteramt wahr und nimmt das Kind nach § 42 SGB VIII so lange in Obhut, bis die Perspektivklärung für den jungen Menschen abgeschlossen ist.

Sie als FBB-Familie sind dann...

Familiäre Bereitschaftspflegestellen (FBB) nehmen zumeist kurzfristig innerhalb weniger Stunden oder Tage ein Kind auf, was spezielle Anforderungen an diese Form der Familenpflege stellt.

oder

Erziehungsstellen

nach § 33 (2) SGB VIII

In Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche mit erhöhten erzieherischen Bedarfen oder besonderen Entwicklungsbeeinträchtigungen beheimatet.

Sie als Erziehungsstellen-Familie sind dann…

Die Unterbringung in einer Erziehungsstelle ist entweder befristet oder dauerhaft angelegt.

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